Versicherung haftet nicht bei unsachgemäßer Rohrinstallation

Gebäudeversicherungen müssen grundsätzlich nicht für Schäden aufkommen, die aus der unsachgemäßen Installation von Rohren oder Rohrstücken folgen.

Gebäudeversicherungen dürfen für Rohrschäden in ihren Versicherungsbedingungen vorsehen, dass nur bei Rohrbrüchen oder Leitungswasserschäden eine Einstandspflicht besteht. Eine derartige Klausel befreit nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg die Versicherung zugleich vor einer Übernahmepflicht für Schäden, die lediglich aufgrund einer unsachgemäßen Rohrmontierung folgen. Eine schadhafte oder unsachgemäße Verbindung von Rohren oder Rohrstücken sei nämlich kein Rohrbruch, sagen die Richter. Auch ein Leitungswasserschaden, der typischerweise bei Durchnässung von Gegenständen eintritt, liegt nicht vor, wenn lediglich eine Rohrreparatur notwendig ist.

 
 
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